Leistungen

Was wir abdecken

Vier Felder, die ineinandergreifen. Wir decken die Kette vollständig ab, damit an den Übergängen nichts liegen bleibt — dort gehen in der Personalarbeit die meisten Vorgänge verloren.

Personalvermittlung

Wir suchen, sprechen an und stellen vor — bis zur Unterschrift. Jede Vakanz durchläuft einen nachvollziehbaren Freigabeweg, jeder Kandidat einen dokumentierten Prozess.

  • Stellenprofile mit Aufgaben, Anforderungen und Gehaltsband
  • Ausschreibung über Karriereseite, LinkedIn, StepStone und Indeed
  • Bewerbungseingang über ein öffentliches Formular
  • Talentpool mit Abgleich in beide Richtungen
  • Dublettenprüfung, damit niemand zweimal geführt wird

Arbeitnehmerüberlassung

Zeitarbeit ist rechtlich enger geführt als jede andere Form der Personalarbeit. Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay sind bei uns keine Erinnerungsposten, sondern hinterlegte Fristen.

  • AÜG-Fristen je Einsatz, automatisch überwacht
  • Equal-Pay-Zeitpunkte mit Vorlauf zur Entscheidung
  • Einsatzorte und Ansprechpartner je Kundenstandort
  • Rahmenverträge mit Laufzeit und Kündigungsfrist

Kundenbetreuung

Vom ersten Kontakt bis zum Rahmenvertrag. Konzernstrukturen bilden wir ab, weil Rechnungsempfänger und Einsatzort selten dieselbe Adresse haben.

  • Akquise mit Phasen von „neu“ bis „Verhandlung“
  • Mutter- und Tochtergesellschaften, mehrere Standorte
  • Ansprechpartner nach Rolle — Disposition, Rechnung, Unterschrift
  • Zahlungsziele, Skonto, Kreditlimit, Einstufung A/B/C

Verwaltung und Abrechnung

Der Teil, der über die Marge entscheidet. Zeiten werden je Besetzung erfasst und monatsweise zu Rechnungen — ohne Zwischenschritt über eine Tabellenkalkulation.

  • Zeiterfassung je Besetzung in Monatsscheiben
  • Rechnungsstellung mit Mahnwesen und Fristenstufen
  • Arbeitsverträge, Zeugnisse, Abmahnungen, Bescheinigungen
  • Kündigungen mit Fristenrechnung statt Schätzung
Fristen

Zwei Termine, an denen Zeitarbeit scheitern kann

Wer die Höchstüberlassungsdauer überschreitet, riskiert, dass ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entsteht. Wer Equal Pay übersieht, zahlt nach. Beides lässt sich nicht im Kopf behalten — deshalb rechnet es die Software mit.

036912151821Monatzulässige ÜberlassungEqual Payab dem 9. Monat gleiches EntgeltHöchstdauer18 Monate beim selben EntleiherVorlauf zur Entscheidung
  1. Ab dem 9. Monat: Equal Paygleiches Entgelt wie vergleichbare Stammkräfte
  2. Ab dem 16. Monat: Vorlaufdie Software meldet, solange sich noch entscheiden lässt
  3. Nach 18 Monaten: HöchstdauerEnde der zulässigen Überlassung beim selben Entleiher
Beide Fristen laufen je Einsatz mit und melden sich von selbst — rechtzeitig genug, um noch entscheiden zu können.